Stellenbewertung.

Eine Stellenbewertung dient einer gerechten Entlohnung der Mitarbeiter/innen, indem Anforderungen und Schwierigkeitsgrade an den Arbeitsplätzen gemessen, analysiert und ihrem Wert nach differenziert werden. Analyse, zeitliche Messung und wertmäßige Differenzierung der Anforderungen sind Gegenstände dieser Anforderungsbewertung.

Bei der VEBERAS-Stellenbewertung werden die Anforderungen an den einzelnen Stellen anhand der jeweiligen Tarifvorschriften bewertet. Die Bewertung ist für alle Funktionen möglich (z. B. Leitungskräfte, Verwaltungsdienst, Sozial- und Erziehungsdienst, technische Angestellte, Angestellte in der Datenverarbeitung, Angestellte in kommunalen Unternehmen).

Grundlagen sind eine aktuelle Stellenbeschreibung sowie Interviews mit den Stelleninhabern. Die bewertungsfähigen Arbeitsvorgänge subsumieren wir den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen unter Berücksichtigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Die Ergebnisse werden je Stelle in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Unsere Stellenbewertungen sind am Grundsatz der „Gerichtsfestigkeit“ orientiert.  Für den Fall von Einigungsstellen- oder Eingruppierungsfeststellungsverfahren bieten wir eine weitergehende Unterstützung an.

Beamtenfunktionen bewerten wir bei Bedarf nach dem „KGSt-Modell“ (KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Dieses Modell umfasst sieben Bewertungsmerkmale, die entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet sind.

Für rechtlich oder tariflich nicht gebundene Bereiche bieten wir Bewertungen nach dem „Genfer Schema“ oder Bewertungen im Funktions- bzw. Branchenvergleich an.

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