Die Steuerung von Leistungen durch Dritte in den kostenintensiven Bereichen der Sozial- und Jugendhilfe gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Haushalte von Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe werden insbesondere durch Ausgaben für
- Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII,
- Kindertageseinrichtungen (Übernahme von Elternbeiträgen),
- Eingliederungshilfe nach SGB XII,
- Leistungen der Unterkunft nach SGB II,
- Hilfen für Asylbewerber
erheblich in Anspruch angenommen. Die Beratung der VEBERAS hat folgende Schwerpunkte:
- Analyse der bestehenden Markt-, Angebots- und Kostenstrukturen.
- Initialisierung neuer Angebote.
- Optimierung von Hilfeplanverfahren.
- Begleitung von Entgeltverhandlungen mit freien Trägern.
- Kennzahlenbasierte Vorbereitung von Verhandlungsverfahren.
- Controlling der Ausgaben für kostenintensive Hilfen.
- Moderation von Prozessen zur Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung.
Unseren Mandanten bieten wir zudem die webfähige Datenbankanwendung „SoJuS” an, die bundesweit zweimal als beste eGovernment-Lösung ausgezeichnet wurde.
SoJuS wurde öffentlich gefördert und im engen Zusammenwirken mit den Leitungskräften von Jugend- und Sozialämtern bei Landkreisen und kreisfreien Städten sowie deren sozialpädagogischen Diensten entwickelt. Siehe Internet-Seite „www.sojus-veberas.de“.